Regelmäßige Untersuchungen
Für die meisten Fahrzeuge sind regelmäßige Pflichtuntersuchungen vorgeschrieben. Dazu zählt die Hauptuntersuchung, die Abgasuntersuchung oder Untersuchungen für spezielle Fahrzeugtypen oder Einsatzarten.

  • Hauptuntersuchung (HU)

    Die Hauptuntersuchung ist eine vorgeschriebene, regelmäßige technische Untersuchung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger. Der Gesetzgeber verfolgt mit der HU unter anderem das Ziel ein hohes Maß an Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten, die Gefahr durch technische Mängel zu reduzieren, Lärmbelästigung zu minimieren sowie den einzelnen und die Umwelt zu schützen.

  • Teiluntersuchung Abgas (AU)

    Die Teiluntersuchung Abgas dient der Überprüfung des Abgasverhaltens und ist fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Deshalb kann die HU nur dann positiv abgeschlossen werden, wenn auch das Ergebnis der Teiluntersuchung Abgas positiv ist. Wir können die AU zeitgleich mit der Hauptuntersuchung durchführen.

  • Sicherheitsprüfung (SP)

    Hier werden die sicherheitsrelevanten Bauteile, verschleiß- und reparaturanfällige Bauteile an großen und schweren Fahrzeugen geprüft. Die Prüfung findet zwischen dem beiden HU-Terminen statt. Vorgeschrieben ist die SP für Kraftomnibusse, sowie andere Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz), Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit großer als 40 km/h und mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht sowie für Anhänger mit mehr als 10 t zulässigem Gesamtgewicht.

  • Gasantrieb (GWP)

    An gasbetriebenen Kraftfahrzeugen wird in regelmäßigen Abständen eine eigenständige Untersuchung der Gasanlage durchgeführt. Sie wird normalerweise im Zuge der Hauptuntersuchung durchgeführt. Allerdings kann die GWP auch einzeln – zeitnah vor der Hauptuntersuchung (max. 12 Monate) – durchgeführt werden.

  • § 41 BoKraft

    Fahrzeuge zur Personenbeförderung unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen Überwachung. Dies bedeutet, dass grundsätzlich Kraftomnibusse, Taxen und Mietwagen, die der entgeltlichen Beförderung von Personen dienen, im Rahmen der jährlichen Hauptuntersuchung zusätzlich gemäß den Prüfpunkten der BOKraft untersucht werden müssen.

  • Prüfung nach BetrSichV (UVV)

    Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (DGUV Vorschrift 70) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.

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