Gelegentliche Untersuchungen
Gelegentliche Untersuchungen sind Prüfungen und Begutachtungen, die nur bei Bedarf durchgeführt werden. Zum Beispiel, wenn Sie eine Änderung an Ihrem Fahrzeug vorgenommen haben.

  • Tuning und Eintragungen

    Ob Tieferlegung, Leistungssteigerung oder geänderte Rad/Reifenkombination, beim Ein- oder Anbau von Teilen, für die es ein Teilegutachten oder eine Teilegenehmigung gibt, sind wir Ihr Ansprechpartner.

  • Oldtimergutachten (H-Kennzeichen)

    Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient. Entspricht Ihr Fahrzeug diesen Bedingungen, ist eine positive Einstufung als Oldtimer im Regelfall möglich.

  • Feinstaubplakette

    Die ersten Umweltzonen wurden im Januar 2008 in Berlin, Hannover und Köln eingerichtet, weitere Städte sind später hinzugekommen. In diese Zonen dürfen nur noch Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß und einer Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe einfahren. Die für Ihr Fahrzeug mögliche Feinstaubplakette können sie bei uns erhalten.

  • Tempo 100-Plakette

    Sie möchten auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen mit ihrem Gespann 100 km/h schnell fahren? Wir überprüfen für Sie die technischen Voraussetzungen Ihres Anhängers und erstellen Ihnen eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle.

  • Gassystemeinbauprüfung (GSP)

    Ihr Fahrzeug wurde auf Gasantrieb umgerüstet durch eine Gasanlage die nach der ECE-R115 genehmigt ist, dann ist eine Gassystemeinbauprüfung erforderlich. Die Gassystemeinbauprüfung wird einmalig nach dem Einbau der Gasanlage durchgeführt. Unter anderem wir bei der GSP der Verwendungsbereich, der Zustand, der vorschriftsmäßige Einbau der Einzelkomponenten und die Dichtheit der Gasanlage überprüft.

  • § 42 BOKraft

    Vor der ersten Inbetriebnahme eines Taxis, Mietwagens oder Kraftomnibus in einem Unternehmen hat der Unternehmer eine außerordentliche Hauptuntersuchung des Fahrzeugs zu veranlassen und der Genehmigungsbehörde darüber den Untersuchungsbericht, bei Kraftomnibussen das Prüfbuch, vorzulegen.

KRUMM INGENIEURBÜRO
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